Pressemitteilung des NABU Lippe

NABU Lippe: Schwächung des ehrenamtlichen Naturschutzes abwenden -Ehrenamt soll erschwert und entwertet werden

Foto: E.Thies

 

Die geplanten Änderungen des Landesnaturschutzgesetzes durch die amtierende Landesregierung stoßen bei ehrenamtlich Tätigen auf harte Kritik.
Im Rahmen der gegenwärtigen Anstrengungen, Regelungen zu verschlanken, Verfahren zu beschleunigen, zu entfesseln, wo immer es denkbar erscheint, werden auch wichtige Belange des Lebensraum- des Natur-und Artenschutzes mit einbezogen.

 

Die Gesetzesinitiative der Regierungsfraktionen sieht unter anderem vor, dass die ehrenamtlich besetzten Beiräte künftig in sehr viel kürzerer Zeit Stellungnahmen zu örtlichen Planverfahren abgeben müssen. Zudem soll bei strittigen Planungen die bisherige Beteiligung der Bezirksregierungen als übergeordnete Instanz komplett entfallen. „Das geht zu Lasten des Naturschutzes, ist ein Affront gegen das ehrenamtliche Engagement in den örtlichen Beiräten sowie ein Misstrauensvotum gegenüber der Fachkompetenz in den Bezirksregierungen“, kritisieren die drei Naturschutzverbände NABU, BUND und LNU.

 

Die geplante Änderung zeuge von fragwürdigen Motiven. So sollen nach Vorstellung der Regierungskoalition die Beiräte zwecks‚ Verfahrungsbeschleunigung' binnen einer Frist von sechs Wochen Stellungnahmen abgeben. Dieses jedoch erfordert, dass künftig Naturschutzbeiräte sehr viel öfter als bisher einberufen werden müssten und löst einen Mehraufwand in den Verwaltungen aus, der an anderer Stelle von denselben Parteien beklagt wird. Häufigere Sitzungstermine mit zugleich höherem Zeitdruck erschweren zudem das ehrenamtliche Engagement und machen dieses unattraktiv.

 

Bernd Milde, Vorsitzender des NABU Lippe sieht einen weiteren gravierender Kritikpunkt: “Der vorgelegte Änderungsentwurf behindert und schwächt das wichtige naturschutzrechtliche Instrument der Eingriffsregelung in NRW. Anstatt den anhaltend hohen Flächenverbrauch einzudämmen werde mit der vorgelegten Änderung der Versuch unternommen, die durch den Flächenverbrauch erst notwendig werdenden Kompensationsmaßnahmen als Flächenverbrauch zu titulieren und deutlich zu reduzieren. Dies würde aus Sicht der Naturschutzverbände den bereits gravierenden Schwund der biologischen Vielfalt in diesem Land zusätzlich verschärfen”.

 

Hintergrundinfos

 

Gesetzliche Aufgabe (§ 70 LNatschG NRW) der 53 Naturschutzbeiräte in Nordrhein-Westfalen ist es, „zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft“ die Unteren Naturschutzbehörden in allen Angelegenheiten bezüglich Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft zu beraten und Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Dabei sind sie aufgerufen, Politik, Behörden und anderen Stellen Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten und der Öffentlichkeit Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz zu vermitteln.

 

 

 

In ausgewählten Verfahren können die Beiräte Vorhaben widersprechen. Den Gremien gehören zur Hälfte Vertreter*innen der Naturschutzverbände, zur anderen Hälfte der örtlichen Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Forstes, der Fischerei u.v.m. an. Sie bestehen aus 16 ehrenamtlichen Mitgliedern und jeweils 16 Stellvertretern. Landesweit stehen damit mehr als 1500 Personen bereit, ihre Expertise im Sinne des Naturschutzes einzubringen.

 

 

 

Fotos: NABU Lippe/Thies

 

 

 

Aufgabe des Naturschutzbeirates: Einsatz für Natur, Landschaft, Lebensräume